Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
geregelt. Sie werden in jedem Stadium über die zu erwartenden
Kosten informiert, wobei auf Wunsch auch eine pauschale Vergütungsvereinbarung getroffen werden kann.
Das Zimmlinghaus Anwaltsbüro kooperiert mit sämtlichen Rechtsschutzversicherern und übernimmt gerne auch die Kostenschutzanfrage.
Sollten Sie vorab Fragen zu anfallenden Kosten haben, rufen Sie bitte unverbindlich an.