Mit einer derart aggressiven Fahrweise gefährdet man nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer.
In krassen Fällen der Abstandsunterschreitung kann man sich wegen Nötigung, § 240 StGB strafbar machen, insbesondere in den Fällen, in denen man sich der Lichthupe etc. bedient.
Das ZIMMLINGHAUS Anwaltsbüro berät und vertritt Sie auch im Verkehrsstrafrecht.