Hat man einen Bußgeldbescheid erhalten, den man für rechtswidrig hält, ist schnelles Handeln angezeigt. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zulässig. Wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, so überprüft die Verwaltungsbehörde zunächst, ob der Einspruch zulässig und begründet ist. Hält sie den Einspruch für unbegründet, wird das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Nun prüft der Richter, ob der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Hält die Verwaltungsbehörde dagegen den Einspruch für zulässig und begründet, hebt sie den Bußgeldbescheid auf.
Mein Rat: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, den Sie für rechtswidrig halten, so sollten sie diesen einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen, bevor Sie eigene Schritte einleiten. Beachten Sie aber, dass Sie zügig handeln müssen.
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